Digitaler Beleg: Anlaufschwierigkeiten und Sorgen um Datenschutz

Wirtschaft

Seit 1. Oktober muss der Kassazettel nicht mehr aus Papier sein. Der Beleg kann auch in elektronischer Form, also über einen QR-Code am Display der Registrierkassa, per eMail oder App übermittelt werden. Kundinnen und Kunden, die weiterhin einen klassischen Papierbeleg wollen, können diesen weiterhin einfordern. Es besteht ein Recht auf Papierbeleg. 

Die neuen gesetzlichen Erleichterungen bei der Belegerteilung sollen vor allem ermöglichen, dass Kleinbeträge etwa in Bäckereien oder in der Gastronomie nicht mehr ausgedruckt werden müssen. Es gibt aber keine Obergrenze für die digitale Rechnung. Das Finanzministerium betont, dass die digitale Belegerteilung weder die Registrierkassenpflicht noch die Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufzeichnung und technische Absicherung der Geschäftsfälle ersetzt. Die Pflicht zur Belegerteilung bleibt selbstverständlich bestehen.

Schwerpunktkontrollen der Finanz zeigen: Nutzung wenig verbreitet

Zum Start des digitalen Belegs hat das Amt für Betrugsbekämpfung Schwerpunktkontrollen in den am meisten betroffenen Branchen Gastronomie, Handel und Dienstleister durchgeführt. Insgesamt wurden 707 Betriebe kontrolliert. „Die Kontrollen zeigten, dass die Nutzung des digitalen Belegs noch nicht weit verbreitet ist“, sagte Christian Ackerler vom Amt für Betrugsbekämpfung. 

Verstöße gegen Registrierkassenpflicht

Insgesamt registrierten die Kontrollore 130 Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht. Davon entfielen 53 Fälle auf das Nichtverwenden der Registrierkasse bei Verkaufsvorgängen, in 16 Fällen war gar keine Registrierkasse vorhanden. Weiters wurden 113 Verstöße bei der Belegerteilung festgestellt. 85 Mal gab es gar keinen Beleg, in sieben Fällen nur auf explizite Nachfrage und 21 Mal entsprachen die Belege nicht den gesetzlichen Erfordernissen (QR-Code). „Wir werden weiterhin Kontrollen durchführen und über die Erfordernisse des digitalen Beleges aufklären“, so Ackerler.

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Finanzministerium startet eigene Infokampagne

Das Finanzministerium startet nun eine große Infokampagne zum digitalen Bon. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, nicht auf den Kassenbon zu verzichten – egal ob digital oder in Papierform. „Die Rechnung mitnehmen rechnet sich, für Betriebe und Kunden, weil es ein Mehrwertsteueraufkommen lukriert“, sagte Finanzminister Markus Marterbauer bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Die Einnahmen würden das Land am Laufen halten und einen gut ausgebauten Sozialstaat sichern. Die Steuern fließen in Spitäler, Schulen, Forschung, Spielplätze, Sicherheit oder Verkehrsinfrastruktur. „Nur wenn Sie Ihre Rechnung mitnehmen, ist garantiert, dass der Steuerbeitrag dort ankommt, wo er gebraucht wird.“ 

Pensionistenverband sorgt sich um Datenschutz

Kritisch zur weiteren Digitalisierung des Zahlungsverkehrs äußert sich der Pensionistenverband (PVÖ). Erst in der Vorwoche forderten Seniorenvertreter ein Recht auf ein analoges Leben. Besonders sensibel sieht der PVÖ den Datenschutz. Wird ein Bon per eMail, App oder Kundenkonto bereitgestellt, müsse klar sein, welche Daten dabei erhoben werden, fordert PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer. „Die Konsumenten müssen auf einen Blick erfahren: Welche Daten werden gespeichert? Wie lange? Zu welchem Zweck? Wer bekommt Zugriff darauf? Und werden diese Daten für Werbung, Kundenprofile oder andere Zwecke weiterverwendet oder an Dritte weitergegeben?“

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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