Mieter zahlt nicht – haftet dafür der Hausverwalter?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Dabei geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 21. September 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal erreichte uns eine Frage, in der es um ausständige Mieten geht.

FRAGE: Ich vermiete eine Eigentumswohnung. Der Mieter ist ausgezogen und hat Mietrückstände hinterlassen, die durch die  Kaution nicht gedeckt sind. Die von mir beauftragte Verwaltung  hat mich von den Mietzinsrückständen nicht in Kenntnis gesetzt und  den Mietrückstand nicht eingeklagt. Haftet sie?   

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Rechtsanwältin Nicole Neugebauer-Herl Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

Antwort: Die Verwaltung haftet prinzipiell dann für den entstandenen Schaden, wenn sie ihre vertraglichen Pflichten schuldhaft verletzt hat. 

Zu den Kernaufgaben der ordentlichen Verwaltung gehört auch das Mahnwesen. Zahlt ein Mieter nicht und reagiert auch nicht auf Mahnungen, muss die Verwaltung den Eigentümer darüber informieren, damit rechtzeitig rechtliche Schritte wie die Mietzins- und Räumungsklage eingeleitet werden können. 

Der Schaden liegt darin, dass der Mietrückstand durch das Zuwarten unnötig angewachsen ist und nun beim Mieter nicht mehr oder nur noch teilweise einbringlich gemacht werden kann. Sollten Teile des Mietzinses wegen der Untätigkeit der Verwaltung verjährt sein, haftet sie jedenfalls. Sonst müssen Sie den Mietzinsrückstand erst vom Mieter einklagen. Kann dieser nicht – samt Zinsen und Kosten vom Mieter – einbringlich gemacht werden, steht Ihr Schaden fest. Mein Rat an Sie: Fordern Sie die Verwaltung auf, den Vorfall der Haftpflichtversicherung zu melden. 

  Inflation eindämmen: EZB erhöht Leitzinsen abermals auf 2,50 Prozent

…read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.