
Die ORF-Stiftungsräte dürfen weiterhin in jenen Compliancebericht Einsicht nehmen, der das Führungsverhalten von ORF-III-Chef Peter Schöber zum Thema hat. Denn Schöber ist laut Standard vor dem Arbeits- und Sozialgericht damit gescheitert, per Einstweiliger Verfügung diese Einsicht zu verhindern.
Schöber war wegen seines Umgangs mit den Mitarbeitern stark in die Kritik geraten. Damals war von einem „toxischen Arbeitsumfeld“ die Rede. Der ORF untersuchte, Folgen hatte es bis auf verpflichtende Schulungen kaum. Der Stiftungsrat hat jüngst beschlossen, in diesen und weitere Berichte Einsicht nehmen zu wollen.
Diese Einsichtnahme – die sich auch auf Berichte bzw. Verträge zu Ex-General Roland Weißmann, ORF-Manager Pius Strobl und Ex-ORF-NÖ-Chef Robert Ziegler erstreckt – hat bereits begonnen. Und darf nun im Falle Schöber weitergehen.
Verschwiegenheit
Das Gericht beziehe sich auf die Verschwiegenheitspflicht der 35 Stiftungsräte. „Vor diesem Hintergrund hat das Gericht die nach Ansicht des Klägers durch die Offenlegung drohenden Verletzungen des Datenschutzes, der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht und seiner Persönlichkeitsrechte verneint“, hieß es laut Standard in einem Schreiben von ORF-Generalin Ingrid Thurnher. „Die Gefahr allein, dass Verschwiegenheitspflichten in weiterer Folge verletzt werden könnten, begründet keinen Anspruch auf Unterlassung der Offenlegung.“ley
Source:: Kurier.at – Kultur



