Villa-Deal wird René Benko zum Verhängnis: 30 Monate Haft

Wirtschaft

Seit fast genau 20 Monaten sitzt der Signa-Gründer René Benko in U-Haft. Am Dienstag hatte er erneut einen Auftritt am Landesgericht Innsbruck. In diesem Prozess vor Richter Norbert Hofer ging es erneut um den Verdacht der betrügerischen Krida. Dabei hatte er sehr schlechte Karten.

Denn: Der Oberste Gerichtshof hatte einen Freispruch Benkos in Sachen Mietvorauszahlung (360.000 Euro) für eine Familienvilla auf der Innsbrucker Hungerburg gekippt und das Gericht angewiesen, das Faktum in einem neuen Prozess zu verhandeln. Für den OGH war der Freispruch de facto ein Fehlurteil.

Am Dienstag verurteilte Richter Hofer den Signa-Gründer nun im zweiten Rechtsgang zu 30 Monaten Haft. Das Urteil umfasst den ersten Schuldspruch im Oktober 2025 wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter und jetzt auch noch die Mietvorauszahlung für die Villa. Vom Vorwurf der Vorauszahlung von Betriebskosten wurde Benko indessen freigesprochen.

Angriff auf den Insolvenzverwalter

Dabei hatte sich Top-Verteidiger Norbert Wess für seinen Mandanten in die Bresche geworfen. Er griff dabei dessen Masseverwalter Andreas Grabenweger direkt an. Dieser soll fehlerhaft vorgegangen sein. Hätte der Insolvenzverwalter den Mietvertrag aufgekündigt, hätte er die Mietvorauszahlung lukrieren können. „Man hätte es einfach juristisch anders lösen müssen, dann wäre das Problem erst gar nicht entstanden“, argumentierte der Verteidiger. Die Summe wäre dann für die Gläubiger „verwertbar gewesen“.

Stattdessen hatte sich Masseverwalter Grabenweger für eine Auflösung des Vertrages entschieden – mit der Folge, dass das Geld nicht mehr für die Gläubiger verwertbar war. Das darf man „Herrn Benko nicht zur Last legen“, sagte Wess.

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„Am Markt orientiert“

Benko sagte erstmals vor Gericht aus und bekannte sich nicht schuldig. Zum konkreten Anklagepunkt erklärte er, er habe die kaufmännischen Details des Mietvertrags für die Villa ergänzt und die Konditionen vorgeschlagen. Diese hätten sich „am Markt orientiert“. Als „Gegenleistung“ für die Mietvorauszahlung sei „ein Jahr mietfreie Zeit“ vereinbart worden. Die mietfreie Zeit sei neben der Bindung über zehn Jahre der Hauptgrund für die Vorauszahlung gewesen. Für die Zeit danach sei eine „marktkonforme Miete“ in Höhe von 7.500 Euro monatlich festgelegt worden.

An Sanierung der Signa geglaubt

Der gestrauchelte Immobilienunternehmer behauptete außerdem, dass er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Herbst 2023 noch von einer Rettung der Signa-Gruppe überzeugt gewesen sei. „Ich und wir alle haben es damals nicht für möglich gehalten, dass die Sanierung der Signa-Gruppe nicht gelingen wird“, sagte Benko. Auch im November und Dezember 2023 habe er noch daran geglaubt. Als Beleg führte er an: „Ich habe damals noch einmal zwei, drei Millionen Euro in die Signa-Gruppe einbezahlt. Das hätte ich nicht gemacht, wenn ich nicht davon überzeugt gewesen wäre.“ Detail am Rande: Die Signa hatte damals tatsächlich einen Finanzbedarf von vielen Hundert Millionen Euro.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Verteidigung zerpflückt. Der Mietvertrag samt Vorauszahlung sei im Herbst 2023 „ohne jede äußere Veranlassung“ abgeschlossen worden – zu einem Zeitpunkt, als das Signa-Reich bereits am Zusammenbrechen war.

Die Absicht, später in der Villa zu wohnen, und die Möglichkeit der Rückgängigmachung des Vertrages seien hier nicht relevant. Der Schaden war schon vorher eingetreten, nämlich bereits bei Vertragsabschluss. „Das Delikt wurde schon vollendet, als der Masseverwalter tätig wurde“, hielt der Oberstaatsanwalt …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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