„Geldkoffer“: Rechtsstreit zwischen Neos und FPÖ geht weiter

Politik

Die Behauptung der FPÖ, Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger reise mit Geldkoffern in die Ukraine, um Steuergeld zu übergeben, hat für ein langes rechtliches Nachspiel gesorgt. Ein Prozess gegen die FPÖ endete vor kurzem mit einer Verurteilung aufgrund übler Nachrede. Ein weiteres Verfahren gegen den FPÖ-Parlamentsklub brachte am Dienstag einen nicht rechtskräftigen Vergleich, wie das Straflandesgericht Wien auf Anfrage mitteilte. Zivilrechtliche Verfahren sind noch offen.

Gemäß dem Vergleich soll der Parlamentsklub laut Gericht u. a. ein entsprechendes Video löschen sowie eine Entschädigung von 3.000 Euro zahlen. Bereits rechtskräftig ist hingegen ein Urteil gegen die FPÖ. Das Oberlandesgericht Wien hatte ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, die Partei muss wegen übler Nachrede 3.000 Euro zahlen; Meinl-Reisinger will das Geld spenden.

Neos: Kampf gegen Desinformation

Zivilrechtliche Verfahren gegen die FPÖ und deren Generalsekretär Christian Hafenecker sind indes laut Neos noch anhängig. Hafenecker war bereits erstinstanzlich wegen Rufschädigung verurteilt worden. Aus dem freiheitlichen Parlamentsklub hieß es dazu im Juni, man gehe in Berufung. Die Aussage zu den Geldkoffern sei eine Metapher gewesen, weil Österreich bis dahin mehr als zwei Milliarden Euro direkt oder indirekt an die Ukraine bezahlt habe.

Die Neos sprachen hingegen von einem Kampf gegen Desinformation. „Diese Geldkoffer-Aussage ist ein besonderes Beispiel für Desinformation – es sind Fake News, die in russischen Medien oder in diversen sozialen Medien immer wieder verbreitet werden“, wird Klubobmann Yannick Shetty in einer Aussendung zitiert. „Das Urteil der unabhängigen Gerichte ist auch deshalb besonders wichtig, damit die FPÖ und ihre Freunde diese Falschinformationen künftig nicht mehr verbreiten können.“

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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