Nach Vergleichsangebot: Prozess um Pilnacek-Buch geht in die zweite Instanz

Politik

Am 11.11. um 11.15 Uhr findet am Oberlandesgericht Wien die Berufungsverhandlung rund um das Buch „Der Tod des Sektionschefs“ von Ex-Politiker Peter Pilz statt.

Der Umstand, dass derselbe Senat verhandeln soll, der Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz in zweiter Instanz in der Falschaussage-Causa freigesprochen hat, wird Pilz zum Faschingsbeginn bestimmt eine Pointe wert sein – diese sei hiermit vorweggenommen.

Als schlechten Scherz wiederum empfindet die Gegenseite das Vergleichsangebot, das Zackmedia-Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter ihr unterbreitet hat, um die Berufungsverhandlung abzublasen.

57.000 Euro Schadenersatz

In seinem Buch, das im Februar 2025 erschienen ist, hatte Pilz vier Beamten vorgeworfen, Teil eines „türkisen Putztrupps“ zu sein, um die Umstände des Todes von Ex-Sektionschef Christian Pilnacek zu vertuschen.

Sie klagten wegen übler Nachrede – und waren erfolgreich. Autor Pilz konnte für seine schweren Vorwürfe nicht den Wahrheitsbeweis liefern, begründete der Richter das (nicht rechtskräftige) Urteil. Der Verlag sollte 57.000 Euro Schadenersatz zahlen, zudem sollte das Buch vom Markt genommen werden.

Zackmedia will vermeiden, diese Summe zahlen zu müssen – und weil man offenbar noch weitere Rechtsstreitigkeiten befürchtet (Pilz hat ja heuer mit Band 2 nachgelegt) schlug der Verlag laut KURIER-Informationen Folgendes vor: Sowohl Band 1 als auch Band 2 sollen nicht mehr verkauft werden. Die Vorwürfe gegen drei der vier Beamten will man nicht mehr wiederholen und auch alle Artikel auf zackzack.at, in denen sie kritisiert werden, löschen.

Von diesem Angebot explizit ausgenommen sind der vierte Beamte – Bundespolizeidirektor Michael Takacs – und ein Ex-Kripo-Beamter, der in einem anderen Verfahren wegen einzelner Artikel rechtlich gegen den Verlag vorgegangen war. Über diese beiden will Pilz offenbar weiterhin berichten.

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Bleibt noch die Frage nach den Prozesskosten, die der Verlag tragen müsste, wenn das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wird. Diese will Zackmedia, so deren Vorschlag, von der Gewerkschaft für öffentlichen Dienst (GÖD) übernehmen lassen.

Ebenjene GÖD, der Pilz unlängst vorgeworfen hat, Teil eines Netzwerks zu sein, das sein Medium mit „SLAPP-Klagen“ attackiert, um es mundtot zu machen.

Zur Erklärung: Die Gewerkschaft hat ihre Beamten bei der Rechtsvertretung unterstützt, nachdem sich die Vorwürfe auf ihre berufliche Tätigkeit bezogen haben.

Für die Polizisten kommt dieses Vergleichsangebot nicht infrage, und solange kein besseres mehr kommt, bleibt es bei der Berufungsverhandlung am 11.11., heißt es von deren Rechtsvertretung zum KURIER.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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