U-Ausschuss: Warum Benko jetzt doch kommen muss

Politik

Die Androhung einer Vorführung zeigt beim gefallenen Investor Wirkung. Egisto Ott muss demgegenüber nicht ins Parlament.

Die Sache klingt einigermaßen brachial: „Zum Zwecke der Vorführung ist die zuständige Behörde berechtigt, Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden.“ Und falls „kein gelinderes Mittel“ möglich sei, um jemanden in den Untersuchungsausschuss zu bringen, müsse die Auskunftsperson notfalls so lange auch an- bzw. festgehalten werden. 

Es ist nicht überliefert, ob Rene Benko die acht Seiten lange Anordnung studiert hat, in der der parlamentarische Untersuchungsausschuss seine, Benkos‘ Vorführung argumentiert und beschlossen hat.

Aber nachdem der U-Ausschuss dem 47-jährigen Unternehmer mit dem Schriftstück ziemlich glaubhaft versichert hat, ihn nötigenfalls von der Polizei in Wien vorführen zu lassen, muss Benko klar geworden sein: Er muss im U-Ausschuss erscheinen.

Am 22. Mai wird der gefallene Investor also im Parlament auftreten. Und Abgeordnete wie SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer gehen „jedenfalls davon aus, dass er kommt“.

Der Vorführung ist ein längeres Hin und Her zwischen Benko und dem Parlament vorangegangen, in dem der Unternehmer zahlreiche Argumente gebracht hat, warum er nicht nach Wien kommen kann. 

„Am Ende ist die Sache aber sehr einfach“, sagt SPÖ-Mann Krainer zum KURIER. Jede Auskunftsperson habe eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Das bedeutet: Im Idealfall (der im Übrigen auch den Normalfall darstellt, Anm.) finden U-Ausschuss und Auskunftsperson einen Termin, der für beide Seiten passt.  

„Wir sind im Ausschuss sehr kooperativ. Wenn jemand krank ist oder beispielsweise eine lange im Voraus gebuchte Auslandsreise nachweisen kann, wird ein Ersatztermin gesucht, man will Auskunftspersonen ja nicht quälen“, sagt Krainer. Kurzfristige Absagen ein oder zwei Tage vor dem Ausschuss-Termin sind demgegenüber aber kein hinreichender Grund. „Wir hatten auch schon den Fall, dass Auskunftspersonen am Tag ihrer Ladung ein Bahn- oder Flugticket gebucht haben. Da wird’s dann schwierig.“

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Das von Benko bzw. seinem Anwalt vorgebrachte Argument, wonach Benko angesichts der Vielzahl an Vorwürfen und Ermittlungen, die gegen ihn laufen, ja gar nicht wissen könne, wann und wo er sich entschlagen kann, zieht in dieser allgemeinen Form nicht.  

So ist es zwar richtig, dass sich Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss nicht selbst belasten oder einer Strafverfolgung aussetzen müssen. Ein pauschales Recht, deshalb  überhaupt nicht zu kommen, ist davon aber nicht ableitbar.  

Das liegt unter anderem daran, dass einer Auskunftsperson im U-Ausschuss ja auch „harmlose“ Fragen, die mit dem Strafrecht nichts zu tun haben, gestellt werden können.

Die Faustregel lautet: Liegen keine triftigen Gründe wie schwere Krankheit für das Nicht-Kommen vor, muss jeder in einen Untersuchungsausschuss kommen – und sich im Zweifel bei einzelnen Fragen eben entschlagen. 

Gefahr für Leib und Leben 

Nicht in den U-Ausschuss kommt derweil jener Mann, dessen Namen im Mittelpunkt eines der größten Spionage-Skandale der Zweiten Republik steht: Egisto Ott. 

Der frühere Staatsschützer steht im Verdacht, für Russland spioniert zu haben und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Neos-Mandatar Yannick Shetty hätte Ott gerne im U-Ausschuss befragt. Sein Argument: Ott wurde von der FPÖ ein Job in einem umgebauten Staatsschutz versprochen; und vor dem Hintergrund von den schwerwiegenden Verdachtsmomenten, die gegen Ott vorliegen, sei es für das Parlament höchst relevant, …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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