
Das Handelsgericht Wien hat den Antrag des Österreichischen Eishockeyverbands von 8. April 2025 auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen den KURIER und den Redakteur Peter Karlik zur Gänze abgewiesen.
Der Verband wollte untersagen lassen, bestimmte Aussagen über seine finanzielle Situation und seine wirtschaftliche Gebarung weiter zu verbreiten. Konkret ging es um sieben Themenkomplexe aus dem KURIER-Artikel „Frostige Zukunft im Eishockey“ vom 1. April 2025.
Das Gericht verhängte kein Veröffentlichungsverbot. Der ÖEHV muss dem KURIER innerhalb von 14 Tagen außerdem 3.121,52 Euro an Kosten des Sicherungsverfahrens ersetzen.
Der ÖEHV interpretiere sieben Aussagen des Artikels teilweise wesentlich dramatischer, als sie ein durchschnittlicher Zeitungsleser verstehen würde. Die wesentlichen wirtschaftlichen Probleme des Verbandes seien durch Unterlagen und Aussagen des ÖEHV-Präsidenten belegt worden.
Die kritischen Bewertungen des Artikels waren nach Ansicht des Gerichts durch diese Fakten gedeckt und nicht überschießend. Besonders ausführlich beschäftigte sich das Gericht mit der finanziellen Situation des Verbandes. Das Gericht bestätigt ausdrücklich, dass sich der ÖEHV zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in einer finanziell herausfordernden Situation befand.
Der KURIER sieht weiteren Schritten des ÖEHV in diesem Rechtsstreit gelassen entgegen.
Source:: Kurier.at – Sport



