Das Verkaufen von selbst erzeugtem Strom wird deutlich einfacher

Wirtschaft

Das Teilen von erneuerbarer Energie zwischen Privathaushalten und Unternehmen ist in Österreich sehr beliebt. Die Anzahl der Erneuerbaren Energiegemeinschaften (EEG), Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) und Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA) ist in den vergangenen Jahren rasant gewachsen. Hunderttausende Haushalte sind bereits Teil einer solchen Gemeinschaft. Am 1. Oktober kommen zu den bereits existierenden Modellen zwei weitere dazu: Peer to Peer Energy Sharing (P2P) und Eigenversorgungsanlagen (EVA).

Mit P2P-Verträgen darf man Gewinn machen

Beide neuen Modelle versprechen, es noch einfacher zu machen, Strom zu teilen. Mit P2P-Verträgen kann dies aber erstmals auch gewinnorientiert erfolgen. „Energiegemeinschaften dürfen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Für Unternehmen sind P2P-Verträge ein viel attraktiveres Modell“, sagt Energierechtsexpertin Hafize Stöhr von der Anwaltskanzlei PPH. Sie gibt ein Beispiel, wie das Ganze funktioniert: „Ein Gewerbetreibender in Niederösterreich hat am Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert. Sein Betrieb braucht den Strom während der Betriebszeiten von Montag bis Freitag. Am Wochenende kann er den Strom an einen Gastronomiebetrieb in der Nachbarschaft verkaufen.“

Das Interesse an dieser neuen Möglichkeit der Energievermarktung sei groß. Stöhr: „Wir bekommen viele Anfragen.“

Man erspart sich die Vereinsgründung

Ein Erzeuger kann einen P2P-Vertrag mit einem Verbraucher abschließen, es können aber auch mehrere Verbraucher und sogar mehrere Erzeuger sein. Im Prinzip kann ein Konstrukt ähnlich einer Energiegemeinschaft entstehen. Bei räumlicher Nähe erhalten die Vertragspartner auch genauso eine Netzentgeltreduktion. Während man bei einer Energiegemeinschaft aber einen Verein oder eine Genossenschaft gründen muss, entfällt diese Verpflichtung bei P2P. „Es braucht keine juristische Person dafür. Man schließt einen zivilrechtlichen Vertrag ab“, sagt Stöhr.

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Ein Dritter kann die Organisation übernehmen

Den Strompreis können Erzeuger und Verbraucher beliebig wählen. Er kann auch bei Null liegen. Der Vertragsabschluss sollte einfach sein. Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften stellt auch Musterverträge zur Verfügung. Erzeuger müssen sich allerdings ein wenig mit dem Thema Datenübermittlung beschäftigen und mit ihrem Netzbetreiber kommunizieren. Erscheint das zu kompliziert, kann man diese Aufgaben auch an einen so genannten „Organisator“ auslagern. Diese Drittpartei kann etwa ein Energiedienstleister sein, der dafür auch bezahlt wird.

In der Praxis wird es aber doch ein paar Tücken geben. Ein paar davon werden zeitlich begrenzt in der Anfangsphase auftreten. Für die Netzentgeltreduktion fehlt etwa noch eine Verordnung, die erst im Jänner 2027 in Kraft treten soll. Zu Beginn müssen alle Vertragspartner denselben Netzbetreiber haben. Voraussichtlich ab April 2027 kann man P2P Energy Sharing auch über mehrere Netzgebiete hinweg umsetzen.

Erzeugungsanlagen dürfen maximal 6 Megawatt haben

Dauerhaft gilt, dass Erzeuger nur Strom aus einer Anlage mit maximal 6 Megawatt Erzeugungsleistung vermarkten darf. Ist die Anlage größer dimensioniert, kann aber auch nur ein Teil davon für einen P2P-Vertrag herangezogen werden. Das ist ein Vorteil für große Unternehmen. An Erneuerbaren Energiegemeinschaften dürfen sie nicht teilnehmen. P2P Energy Sharing steht ihnen aber offen.

Sobald die Erzeugungsanlage eine Leistung von mehr als 100 Kilowatt hat, muss man so genannte „Lieferantenpflichten light“ einhalten, erklärt Stöhr. Dazu zählt etwa das Erstellen von allgemeinen Lieferbedingungen, das Aushändigen von Infoblättern an Kunden, Hinweispflichten und Voraussetzungen für die Rechnungslegung. Diese Pflichten gelten aber auch für andere Energiegemeinschafts-Modelle. Auch hierbei kann man sich von einem „Organisator“ unterstützen lassen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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