Von Paketsteuer bis E-Moped: Das gilt ab heute

Wirtschaft

Ab heute, 1. Oktober, treten in Österreich gleich mehrere neue Regelungen in Kraft, die den Alltag von Konsumenten betreffen. Vom Online-Shopping über den Einkauf im Supermarkt und längerer Gewährleistung bis zu neuen Verkehrsregeln: Ein Überblick.

1. Recht auf Reparatur und neue Gewährleistungsregeln

Die Umsetzung der EU-Richtlinie „R2R“, in Österreich durch das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz – WaRUG ermöglicht es Konsumenten, Elektrogeräte einfacher reparieren zu lassen, anstatt sie wegzuwerfen. Defekte Geräte müssen nicht mehr automatisch ersetzt werden, sondern können repariert werden – auch wenn die Garantie bereits abgelaufen ist. Das soll Müll vermeiden und Ressourcen schonen.

Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Gewährleistung bei Elektrogeräten: Wird ein Produkt innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist repariert, verlängert sich diese einmalig um ein Jahr auf insgesamt drei Jahre. Das gilt unabhängig davon, wann genau die Reparatur erfolgt.

Zusätzlich erhalten ausgetauschte oder reparierte Teile zwei Jahre Gewährleistung. Die Regelung betrifft eine Vielzahl von Haushalts- und Elektrogeräten: Geschirrspüler, Kühlgeräte, Bildschirme (z. B. Monitore oder Fernseher), Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Smartphones, E-Bikes.

Hersteller dürfen eine Reparatur nicht verweigern, nur weil das Gerät zuvor bereits in einer freien, unabhängigen Werkstatt repariert wurde. Und sie müssen auf ihren Webseiten Richtpreise für typische Reparaturen veröffentlichen. 

2. Digitale Kassenbons werden erleichtert

Um die Papierflut einzudämmen, dürfen Händler und Dienstleister ab sofort auch digitale Kassenbons ausstellen. Dies kann in der Regel mittels Kunden-App, eMail oder QR-Code erfolgen und gilt für jeden Betrag. 

Der digitale Beleg ist rechtlich gleichwertig zum klassischen Papierbon, die Papierform daher nicht mehr zwingend erforderlich. Kunden können selbst entscheiden, ob sie einen Papierbeleg oder einen digitalen Beleg wollen. 

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Die Belegerteilungspflicht bleibt jedoch unverändert und Konsumenten haben ein Recht auf einen Papierbeleg. In der Praxis stellen sich aber noch viele Fragen bei der Umsetzung, etwa bei Eissalons oder Imbiss-Stuben.  Um keinen Raum für möglichen Steuerbetrug zu lassen, plant das Amt für Betrugsbekämpfung Schwerpunktkontrollen vor allem in jenen Bereichen, wo viel mit Bargeld bezahlt wird.

3. E-Mopeds müssen runter vom Radweg

Für Besitzer von E-Mopeds bringt der 1. Oktober 2026 gravierende Änderungen. Die Mopeds dürfen nicht mehr auf Radwegen, Radfahrstreifen oder sonstigen Radfahranlagen unterwegs sein, sondern müssen auf der Straße fahren. Österreich stuft sogenannte L1e-B-Fahrzeuge  als zweirädrige Kleinkrafträder ein. 

Betroffen sind Elektroroller, die einen Sitz haben, rein motorisch ohne Tretunterstützung durch Pedale (z. B. per Gashebel) bis zu 25 km/h fahren können und deren technischer Sitz-Bezugspunkt (sogenannter R-Punkt) höher als 540 mm über der Fahrbahn liegt. Dies betrifft insbesondere viele im Bereich der Essenszustellung genutzte Modelle.  

Die E-Mopeds müssen für den Verkehr ordnungsgemäß zugelassen sein und eine rote Kennzeichentafel tragen. Lenker benötigen einen Führerschein – zumindest Klasse AM. Bei der Fahrt muss ein Motorrad- oder Motorhelm getragen werden. Es gilt die 0,5-Promillegrenze.

4. Neue Mehrweg-Verpflichtungen

Unternehmen, die Mehrweg-Verpackungen in Verkehr bringen, müssen ab 1. Oktober 2026 an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. 

Die Verpflichtung ist Teil der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

5. Paketsteuer im Online-Shopping

Wer bei den großen ausländischen Online-Plattformen oder Versandhändler wie Amazon, Temu, Zalando oder Otto Waren bestellt, muss für die Zustellung etwas drauflegen. …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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