
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) warnt vor zusätzlichen Kosten durch das österreichische Ziel, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Nach Berechnungen einer von der WKÖ beauftragten Studie könnten die Vorgaben den Treibstoffpreis bis 2030 um rund 60 Cent je Liter und bis 2035 um etwa einen Euro je Liter erhöhen.
Die Studie selbst ist noch nicht veröffentlicht und soll laut Wirtschaftskammer in den kommenden Wochen präsentiert werden.
WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger argumentiert, dass strengere nationale Klimavorgaben zu höheren Kosten für Verkehr, Transporte und damit auch für Waren und Dienstleistungen führen könnten. Österreich solle zwar an den europäischen Klimazielen festhalten, sich aber durch zusätzliche nationale Vorgaben keine Wettbewerbsnachteile einhandeln, so Danninger.
Als Beispiel nennt die Wirtschaftskammer den Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz Verkehr (EEG-V). Damit soll Österreich die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III für den Verkehrssektor umsetzen.
Weniger Emissionen im Verkehr
Die EU-Vorgaben sehen für 2030 entweder einen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr von mindestens 29 Prozent oder eine Verringerung der Treibhausgasintensität um mindestens 14,5 Prozent vor. Der österreichische Entwurf reicht darüber hinaus bis 2035. Für die verpflichteten Kraftstoffunternehmen ist demnach ein Zielpfad vorgesehen, der von 18 Prozent im Jahr 2027 über 35 Prozent im Jahr 2030 auf 65 Prozent im Jahr 2035 steigt. Zur Erfüllung der Vorgaben können unter anderem erneuerbare Kraftstoffe wie HVO, Biodiesel oder Ethanol sowie anrechenbare Strommengen eingesetzt werden.
Nach Einschätzung der WKÖ würden diese zusätzlichen Anforderungen die Kosten für Kraftstoffe erhöhen. Werden die gesetzlichen Ziele nicht erreicht, könnten zudem Ausgleichszahlungen anfallen. In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird der längerfristige Zielpfad auch mit dem österreichischen Ziel der Klimaneutralität 2040 begründet.
Die Wirtschaftskammer fordert deshalb, die Klimaziele technologieoffen umzusetzen und zusätzliche nationale Vorgaben zu vermeiden, die über europäische Verpflichtungen hinausgehen. Auch bei der bereits auf EU-Ebene diskutierten Nachfolgeregelung der RED III, der sogenannten RED IV, solle Österreich nach Ansicht der WKÖ künftigen europäischen Vorgaben nicht vorgreifen.
Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen ihr Klimagesetz 2040 präsentiert. Verpflichtend bleiben nur die EU-Klimaziele, die Klimaneutralität 2040 bleibt weiterhin nur einen unverbindliches Ziel.
Source:: Kurier.at – Politik



