Polizei muss wohl bald Daten von Reisenden in die USA weitergeben

Politik

Es ist ohnehin nicht ganz einfach, in die USA einzureisen. Selbst wer, wie österreichische Staatsbürger, kein Visum benötigt, muss sich vor der Abreise elektronisch registrieren (ESTA), persönliche Informationen angeben und seine Fingerabdrücke hinterlegen. 

Nun nutzt die US-Regierung das Privileg der visafreien Einreise als Druckmittel und fordert von ihren Partnerstaaten neue Zugeständnisse. Konkret: Den Zugriff auf biometrische Daten aller Einreisenden, die in den Polizeidatenbanken ihrer Herkunftsländer hinterlegt sind.

Laut dem US-Heimatschutzministerium soll so verhindert werden, „dass Kriminelle, Terroristen und Betrüger“ in die USA einreisen. In den meisten Staaten sind jedoch Angaben zu allen Menschen hinterlegt, die je Teil eines polizeilichen Verfahrens waren – etwa Opfer, Kläger, Zeugen oder Asylwerber.

Selbst Angaben zu Religion, Sexualität und politischer Einstellung

Bis Ende des Jahres müssen alle 43 Partnerstaaten des „Visa Waiver Program“ (WVP) ein entsprechendes Abkommen mit Washington schließen, sonst werden sie von der Visafreiheit ausgeschlossen. Die EU-Kommission handelt mit den USA seit Monaten ein Rahmenabkommen für die Mitgliedsstaaten aus. Ein Entwurf ist nun von der britischen Datenschutz-NGO Statewatch veröffentlicht worden.

Demnach stimmt die Kommission auch dem Austausch hochsensibler Angaben zur sexuellen Orientierung, zum Glaubensbekenntnis oder zur politischen Einstellung zu, sofern diese polizeilich hinterlegt sind. US-Behörden dürfen diese Daten sogar an Dritte weitergeben, etwa Internationale Organisationen oder verbündete Drittstaaten wie Großbritannien und Israel.

Berichte, wonach die USA sogar direkten Zugriff auf europäische Polizeidatenbanken erhalten, decken sich nicht mit KURIER-Recherchen. Unter Fachleuten in Brüssel wird der Entwurf so interpretiert, dass US-Behörden weiterhin für jeden Reisenden Anträge stellen müssen.

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EU-Kommission ist „im Liegen umgefallen“

Die Kommission gehe trotzdem „willfährig“ vor, meint der Datenschutzexperte Sebastian Kneidinger vom Verein „epicenter.works“. Gerade die US-Regierung habe die technischen Möglichkeiten, entsprechende Anfragen für jeden Bürger automatisch erstellen zu lassen. Im Entwurf des EU-Abkommens wird das zwar untersagt, außer es ist „nach innerstaatlichem Recht zulässig“; in den USA etwa beim Verdacht einer „Gefährdung für die nationale Sicherheit“. Dieser rechtliche Begriff wird gerade von der Trump-Regierung ausgedehnt. Kneidinger fordert deshalb, dass US-Behörden jeden Antrag begründen müssen.

Dieselbe Forderung stellt auch der EU-Datenschutzausschuss in einer von scharfer Kritik gespickten Stellungnahme. Dass sich dieses EU-eigene Gremium derart kritisch äußert, ist für Kneidinger ein Beleg dafür, „dass die Kommission im Liegen umgefallen ist“. Insgesamt sei der 21-seitige Entwurf „zu dünn für so ein komplexes Thema“. 

Detailfragen dürften so erst in nachfolgenden Verhandlungen der USA mit einzelnen EU-Mitgliedsstaaten geklärt werden. Für kleine Länder wie Österreich ist das laut Kneidinger „eine große Herausforderung“.

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Source:: Kurier.at – Politik

      

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