Notare warnen: Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf endet bald

Wirtschaft

Seit 1. Juli 2024 gilt in Österreich eine befristete Gebührenbefreiung beim Kauf einer Immobilie. Unter bestimmten Voraussetzungen können Käufer von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr befreit werden. 

Die Regelung gilt nur noch rund zwei Monate und läuft mit 30. Juni 2026 aus. Ob eine Verlängerung geplant ist, ist derzeit nicht bekannt. 

Wer die Gebührenbefreiung noch in Anspruch nehmen will, muss die Fristen beachten. „Für die Gebührenbefreiung ist nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags entscheidend, sondern dass der Grundbuchsantrag spätestens am 30. Juni 2026 beim Gericht einlangt“, erklärt der Wiener Notar Ulrich Voit. Das hängt in der Praxis davon ab, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Befreiung gilt ausschließlich für entgeltliche Rechtsgeschäfte, die der Deckung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen. Erbschaften und Schenkungen sind nicht begünstigt. 

Zudem ist die Regelung betragsmäßig begrenzt: Pro Erwerbsvorgang kann die Befreiung bis zu einem Betrag von 500.000 Euro in Anspruch genommen werden, insgesamt maximal bis zu einem Volumen von zwei Millionen Euro. Bei mehreren Erwerbspersonen – etwa bei Paaren – kann die Befreiung je Person geltend gemacht werden. Pfandrechte sind nur umfasst, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einem begünstigten Erwerb stehen.

Zu beachten ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht nur zum Zeitpunkt des Kaufs vorliegen müssen, sondern über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg. Ein nachträglicher Wegfall, etwa durch den Verkauf der Immobilie oder eine Änderung der Lebenssituation, kann dazu führen, dass die Gebühren nachträglich vorgeschrieben werden. 

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

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