Ab 1. November kommt neue EU-weite Abgabe auf Pakete

Wirtschaft

Für Millionen im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkte werden künftig zwei Euro mehr fällig. Eine entsprechende neue Bearbeitungsgebühr gilt ab 1. November für Importe aus Drittländern wie China oder den USA.

Für die Zahlung sind nach Angaben der EU-Staaten die Online-Handelsplattformen zuständig – also nicht etwa die Endverbraucher in Europa. Erhoben werden soll sie von den nationalen Behörden.

Die neuen Regeln dürften etwa Online-Händler wie Shein, Temu, oder AliExpress betreffen.

Kampf gegen massenhafte Einfuhr von Billigprodukten

Mit der Gebühr will die EU gegen die Flut an Billigpaketen vorgehen. Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund 6 Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die EU gelangt.

Die Abgabe soll die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel decken, etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.

Die neue Bearbeitungsgebühr ist Teil einer größeren Zollreform. Weitere Maßnahmen sollen dafür sorgen, den globalen Handel zu erleichtern, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verschärfen. Unter anderem entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die im kommenden Jahr in Lille ihre Arbeit aufnehmen soll.

Billigimporte seit Juli auch verzollt

Seit Juli wird unabhängig davon auch auf günstige Waren aus dem Ausland Zoll fällig. Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal drei Euro berechnet. Dafür sind eigentlich die Verkäufer oder Importeure verantwortlich. Manche Händler reichen die Zollpauschale aber an Verbraucher weiter, die nun mehr zahlen müssen.

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Die Zollpauschale ist als Übergangslösung gedacht, bis 2028 eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht und dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind.

Handelsverband-Chef Rainer Will kritisierte im KURIER-Interview zuletzt, dass die heimische Paketsteuer vor allem den heimischen stationären Handel treffe. „Davon ist nicht nur einer betroffen, wie man ursprünglich dachte. Sondern auch 4.000 KMU-Onlinehändler, die über Marktplätze wie Amazon, Zalando oder Otto verkaufen“, sagte Will. Die Gebühren auf europäischer Ebene begrüße man aber.

Die von der Bundesregierung beschlossene Paketsteuer hat seit der Einführung am 1. Oktober zu einem Rückgang der Paketmenge von rund zehn Prozent geführt, hieß es zuletzt. Besteuert wird die Zustellung von Paketen im Inland aus Versandhandelsumsätzen von Versandhändlern an private Endverbraucher oder vergleichbare Abnehmer (B2C-Versandhandel). B2B-Lieferungen bleiben grundsätzlich außen vor. Die Steuer beträgt zwei Euro pro zugestelltes Paket, alternativ pro Bestellung.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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