Bittere Pleite einer bekannten Konditorei

Wirtschaft

„Um das Unternehmen wirtschaftlicher zu führen, wurde heuer das Unternehmensmodell geändert. Die Speisekarte wurde geändert, eine Frühstückskarte zusätzlich eingeführt. Die Öffnungszeiten wurden verändert. Diese Änderungen waren jedoch nicht erfolgreich“, heißt es im Insolvenzantrag. „Der Standort des Unternehmens in Sollenau ist schlecht. Ein Schanigarten wurde nicht genehmigt. Die Einrichtung ist total abgeschrieben und veraltet.“

 Und weiters heißt es: „Wir konnten über den Sommer nicht jene Mittel erwirtschaften, die dazu notwendig wären, die unbedingt notwendigen Investitionen in die alte Ölheizung, Service, Reinigung, Dichtheitsprobe zu erwirtschaften. Dazu wären auch die Kosten für Heizölanschaffung notwendig. Aufgrund aktueller Informationen sind wir damit konfrontiert, dass sich diese Kosten auf rund € 20.000,00 belaufen würden. Ein derartiger Betrag ist aus dem Betrieb nicht finanzierbar. Das Unternehmen ist aufgrund der schlechten Lage und der Überalterung bzw. dem Investitionstau unveräußerlich.“

Die Trahbüchler GmbH mit Sitz in der Wiener Neustädter Straße 10-12 in 2601 Sollenau hat laut Creditreform beim Landesgericht Wiener Neustadt einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Sieben Arbeitsplätze sind betroffen. 

Das Unternehmen mit einem Stammkapital von 35.000 Euro wird von Florian Trahbüchler geführt, der gemeinsam mit Karl Trahbüchler je zur Hälfte Gesellschafter ist. 

Die GmbH ist zur Hälfte Eigentümerin der Liegenschaft, in der sich die Konditorei befindet. Miteigentümerin ist Rosalia Trahbüchler, die Mutter der Gesellschafter. Dieser Liegenschaftsanteil ist unbelastet und soll laut Antrag „kostendeckendes Vermögen“ darstellen – allerdings wird der Immobilie nur geringer Wert bescheinigt.

Ein schriftlicher Mietvertrag liegt nicht vor. Die Miteigentümerin habe die Nutzung der Räumlichkeiten faktisch ohne Entgelt gestattet.

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Schulden und Vermögen

Die genaue Höhe der Verbindlichkeiten und die Zahl der Gläubiger gehen aus dem Antrag nicht hervor. „Das Unternehmen hat vergleichsweise wenige Verbindlichkeiten. Die Löhne für September sind noch unbeglichen“, heißt es im Antrag. Ein Gläubigerverzeichnis soll nachgereicht werden. Klagen oder Exekutionen sind derzeit nicht anhängig.

Keine Zukunft

„Ein Fortbetrieb ist nicht möglich, ohne die Verbindlichkeiten zu erhöhen. Den Mitarbeitern wurde bereits die Schließung des Betriebes mitgeteilt“, heißt es weiters. „Der Insolvenzverwalter wird gebeten, umgehend die Schließung des Unternehmens zu beantragen, um weitere Verbindlichkeiten und Verluste zu verhindern. Schuldnerseits wird hiermit die Zustimmung zur Schließung des Unternehmens gegeben.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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