Neue Strom-Netzentgelte: Wer flexibler ist, wird belohnt

Wirtschaft

Mit großer Spannung hat die heimische Energiebranche auf die Präsentation der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung gewartet. Am Montag war es so weit. Die E-Control hat „eine der größten Tarifreformen der letzten 20 Jahre“ vorgestellt, wie Vorstand Michael Strebl es bezeichnete. Von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer war die SNE-G-V als „das neue Betriebssystem für den Strommarkt“ angekündigt worden. „Unsere Aufgabe ist nun, dieses Betriebssystem zu installieren und den Computer zum Laufen zu bringen“, sagt Strebl. „Jeder, der das einmal gemacht hat, weiß, dass es oft nicht ganz einfach ist.“

Netzausbau soll um 300 Millionen Euro weniger kosten

Die SNE-G-V soll Grundlagen für ein neues Tarifsystem schaffen, durch das mehr Flexibilität in das Stromsystem gebracht werden soll. Das Netz soll dadurch effizienter genutzt, die Kosten dafür gesenkt werden. Die E-Control erwartet sich, dass so jährlich rund 300 Millionen Euro Netzausbaukosten vermieden werden. Jene Kunden, die dabei helfen, Verbrauchsspitzen zu vermeiden, sollen künftig profitieren. Jene, die das nicht tun, sollen mehr zahlen. Der Regulator will so „Verursachergerechtigkeit“ herstellen. Die SNE-G-V besteht aus fünf Kernelementen:

Erstens: Leistungspreis für alle

Bisher zahlten Kunden beim Strombezug hauptsächlich für die Menge, nicht für die Leistung. Ob sie Großverbraucher im Haushalt etwa tagsüber alle gleichzeitig laufen ließen, war egal. Bei größeren Gewerbe- und Industriekunden war die Leistung bisher schon relevanter. Das wird künftig auch für Haushaltskunden gelten. Das Verhältnis von Arbeitspreis zu Leistungspreis wird künftig 50:50 betragen. Der Leistungspreis wird dabei am höchsten 15-Minuten-Leistungswert eines Monats gemessen. Wer also einmal im Monat besonders viel Strom gleichzeitig verbraucht (mehr als 10 Kilowatt), zahlt im nächsten Monat mehr. Ist die Leistung dann wieder geringer, sinkt der Leistungspreis wieder.

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Um Kunden an diese höhere Bewertung der Leistung zu gewöhnen, hat die E-Control eine Übergangsfrist vorgesehen. Bis 1. Juli 2028 haben Netzbetreiber Zeit, das 50:50-Verhältnis einzuführen. So sollen sich Kunden mit höherem Verbrauch – etwa durch E-Auto oder Wärmepumpe – darauf einstellen können, etwa durch Anschaffung eines Energiemanagementsystems oder eines Batteriespeichers. Seitens der Netzbetreiber soll es umfassende Informationskampagnen dazu geben.

Zweitens: Zeitvariable Arbeitspreise

Heuer wurde der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) eingeführt, um es für Kunden attraktiver zu machen, Strom genau in jenen Stunden in der wärmeren Jahreszeit zu verbrauchen, wenn üblicherweise große Mengen an Solarstrom zur Verfügung stehen. Von 1. April bis 30. September, jeweils zwischen 10 und 16 Uhr, gibt es eine Reduktion des Netz-Arbeitspreises von 20 Prozent. Ab 2027 wird der SNAP durch den WINAP ergänzt. Der Winter-Nieder-Arbeitspreis gilt von 1. Oktober bis 31. März, jeweils von 23 bis 5 Uhr. In dem Zeitraum gibt es üblicherweise wenig Nachfrage. Sie zu erhöhen, würde das Stromnetz entlasten.

Drittens: Flexible Entnahme

Kunden können künftig dem Netzbetreiber erlauben, zweimal am Tag für jeweils zwei Stunden einen Teil ihrer Leistung zu reduzieren. Benötigt man etwa eine Leistung von 9 Kilowatt und ist bereit, sie in den zwei Zeitfenstern auf 5 Kilowatt zu reduzieren, zahlt man in der Zeit außerhalb des Zeitfensters 75 Prozent weniger Leistungspreis. Das ist ein signifikanter Vorteil für eine relativ kleine Einschränkung. Noch dazu gilt sie zehn Jahre lang, wenn man sich einmal dafür entschieden hat.

Die Mindestanschlussleistung für dieses Instrument ist 4 Kilowatt. Direkt können also …read more

Source:: Kurier.at – Wirtschaft

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