Causa Benko: Nach Weisung darf WKSta Verfahren nicht nach München abtreten

Wirtschaft

Er will endlich wieder frische Luft schnappen. Seit 24. Jänner 2025 sitzt der frühere Immobilien-Zampano René Benko in Haft. Jetzt möchte er in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln und hat eine Fußfessel beantragt. Am Mittwoch um 9 Uhr findet dazu in Landesgericht Innsbruck eine Haftprüfungsverhandlung statt. Das bestätigte sein Verteidiger Norbert Wess dem KURIER.

Der Antrag erfolgt zu einem bemerkenswerten Zeitpunkt: Benko hat kürzlich zwei Drittel seiner ersten rechtskräftigen Strafe aus einem früheren Verfahren (30 Monate) verbüßt und wurde deshalb bedingt aus der Strafhaft entlassen. Unmittelbar danach wurde die Untersuchungshaft im Verfahren rund um eine mutmaßliche Untreue zum Nachteil von Investor Hans Peter Haselsteiner fortgesetzt.

Argumentiert wird von Verteidiger Wess, dass sich René Benko nur außerhalb der Justizanstalt angemessen auf die bevorstehenden komplexen Verhandlungen vorbereiten könne. Für den Hausarrest sei in Innsbruck eine 60 Quadratmeter große Wohnung angemietet worden, um die Familie Benko zu schonen. Oder anders gesagt: Er will seiner Familie nicht zur Last fallen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dem Vernehmen nach eine sechsseitige Stellungnahme gegen die Gewährung einer Fußfessel eingebracht. Benko sitzt seit rund 20 Monaten in Untersuchungshaft – eine der längsten U-Haft-Dauern in Wirtschaftsstrafsachen der jüngeren Vergangenheit. Die U-Haft ist nach der rechtskräftigen Verurteilung in Strafhaft übergegangen und angerechnet worden.

Über den Fußfessel-Antrag entscheidet diesmal das Landesgericht Innsbruck. Sollte die Fußfessel bewilligt werden, könnte die WKStA nur beim Oberlandesgericht Innsbruck Beschwerde einlegen. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen, wo weitere Verfahren gegen Benko laufen, ist in diesem Fall nicht zuständig.

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Causa PIF

Indes konnte Benko in einem anderen Fall punkten. Die Staatsanwaltschaft München I wollte die Strafverfolgung rund um ein Signa-Immobilienprojekt am Münchner Bahnhof an sich ziehen, bei dem der saudi-arabische Staatsfonds PIF um rund 180 Millionen Euro geschädigt worden sein soll. Gelder in Höhe von zumindest 113 Millionen Euro sollen zweckwidrig im Signa-Konzern verwendet worden sein.

Die WKStA wollte das Verfahren, bei dem die Münchner Strafverfolger gegen René Benko, Manuel Pirolt und den Deutschen Michael R. schon umfangreiche Ermittlungen durchgeführt haben, an die deutschen Kollegen abtreten. Das bestätigte WKStA-Sprecher Martin Ortner dem KURIER.

Daraufhin hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien der WKStA die Weisung erteilt, „von der Übergabe des Strafverfahren Abstand zu nehmen“. Die Oberstaatsanwaltschaft hat entschieden, dass das Strafverfahren gegen Benko und Ex-Signa-Manager Pirolt in Österreich geführt wird.

Laut Oberbehörde seien die Voraussetzungen einer Übergabe an Deutschland nicht gegeben, weil keine Bereitschaft von René Benko und Manuel Pirolt vorliege, freiwillig an einem Strafverfahren in Deutschland mitzuwirken. Benko und Pirolt hatten sich gegen die Überstellung der Causa nach Deutschland ausgesprochen.

Laut Oberstaatsanwaltschaft Wien unterliegen Benko und Pirolt als österreichische Staatsbürger der inländischen Gerichtsbarkeit. Sie bestreiten die Vorwürfe.

Der Verteidigung gefolgt

„Wir sind froh, dass die Oberbehörde unserem Rechtsstandpunkt gefolgt ist“, sagt Norbert Wess zum KURIER. Die Entscheidung diene vor allem der Verfahrensbeschleunigung. „Es ist zu begrüßen, dass die Vorwürfe gegenüber Herrn Benko gesamthaft in Österreich abgehandelt werden.“ Da der dritte Beschuldigte Michael R. Deutscher ist, wird gegen ihn weiter in seiner Heimat ermittelt.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

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