Wie kommt man zu einem Radabstellplatz?

Wirtschaft

Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.

Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar. 
Der nächste Termin ist übrigens am 13. Juli 2026, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an immo@kurier.at.

Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um einen Radabstellplatz geht.

FRAGE: Wir wohnen in einer Reihenhausanlage, die einst im Eigentum der Genossenschaft war. Die Grünfläche ist noch im Eigentum der Genossenschaft. Wir Eigentümer wollen dort Radabstellplätze errichten. Die Hausverwaltung weiß davon und hat auch versichert, Angebote einzuholen. Aber seit einem Jahr ist nichts passiert. Was sollen wir jetzt tun?

Am KURIER Wohntelefon gab diesmal Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschutzverband Auskunft. Sie hat folgende Rechtsantwort:

ANTWORT: Da diese Grünfläche nicht in Ihrem Miteigentum steht, können Sie bei der Hausverwaltung nur nachfragen, ob diese nun bereit ist, einen Fahrradabstellplatz herzustellen, und zu welchen Bedingungen. Rechtlich durchsetzen können Sie das nicht. Anders wäre es, wenn Sie Miteigentümer wären. Hier könnten Sie zumindest einmal schauen, ob die anderen Miteigentümer auch einen solchen haben wollen. Da es sich aber um eine sogenannte Verfügung handelt, müssten alle dieser Errichtung zustimmen. 

Eine andere Möglichkeit wäre aber auch nur im Falle des Miteigentums eine Benützungsregelung anzudenken und allenfalls gerichtlich durchzusetzen.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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