Darf Andreas Schieder das? Wiener Solarbetrieb wirbt mit SPÖ-Mandatar

Politik

Eine große PV-Anlage inklusive Speicher auf der Dachschräge, eine Luftwärmepumpe am Balkon und Klimageräte in der Wohnung: „Wieder ein zufriedener Kunde“, freut sich das Wiener Photovoltaikunternehmen „Solar Wien“ auf Instagram. Besagter Kunde steht im Videoposting am Balkon seiner Wiener Dachgeschoßwohnung. „Wir wollten eigentlich schon länger umsteigen, wenn man so will: raus aus Gas und rein in das solare Zeitalter mit Wärmepumpe“, sagt er.

Bei dem „zufriedenen Kunden“ handelt es sich um keine unbekannte Privatperson, sondern um Andreas Schieder, Leiter der SPÖ-Delegation im EU-Parlament. Schieder lobt die „recht schnelle Abwicklung“ durch die Firma, auch von der Lautstärke der Luftwärmepumpe sei „nichts zu bemerken“. Auf die Frage, ob er die Firma weiterempfehlen würde, zögert Schieder nicht: „Absolut! Ich verrate auch ein Geheimnis: Wir haben sie schon weiterempfohlen.“

„Zufriedenheitsbericht aus Nettigkeit“

Produkte eines Privatunternehmens empfehlen, die man selbst nutzt: Darf ein EU-Parlamentarier das? Der wichtigste Aspekt ist, ob es eine Form der Vergütung oder Vergünstigung gab – sei es im Zusammenhang mit dem Video oder Schieders neuer Außen- und Innenausstattung. Dann wäre das Video zu kennzeichnen und für Schieder zumindest mit Transparenzpflichten verbunden.

„Es handelt sich nicht um ein Werbevideo, sondern um einen Zufriedenheitsbericht“, heißt es aus Schieders Büro auf KURIER-Anfrage. An diesem habe der EU-Abgeordnete „als Privatperson aus Nettigkeit“ mitgewirkt. Das Unternehmen hat jedoch Schieders offiziellen Instagram-Account als SPÖ-Delegationsleiter verlinkt. Wichtigster Punkt: Es habe keine Form der Vergütung oder Vergünstigung gegeben, Schieder habe auch nichts unterschrieben.

Ähnlicher Fall endete mit Empfehlung

Bestehen dennoch Offenlegungspflichten? 2024 warb ein EU-Parlamentarier in sozialen Medien für ein bezahltes Praktikum in einem Unternehmen. Der Abgeordnete gab ebenso an, dafür keine Vergütungen erhalten zu haben. Der Beraterausschuss für das Verhalten von Mitgliedern des EU-Parlaments erinnerte ihn jedoch daran, dass die Teilnahme am Video den Eindruck eines privaten Interesses erwecken könne, das möglicherweise zu einem Interessenkonflikt führen könnte.

  Top-EU-Politikerin: „Dann stellt sich Trump auf die Seite des Mörders“

Der Ausschuss empfahl dem Abgeordneten deshalb, seine „Erklärung der privaten Interessen“ zu aktualisieren. Dieser legte daraufhin offen, am Werbevideo teilgenommen und davon nicht profitiert zu haben. Aber, abseits moralischer oder optischer Fragen der Vereinbarkeit: Es handelte sich eben um eine Empfehlung, gegen den Verhaltenskodex hatte der Abgeordnete nicht verstoßen.

…read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

(Visited 1 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.