Dritter Weißmann-Prozess gestartet: Anwalt sieht Vereinbarung verletzt

Kultur

Der dritte arbeitsgerichtliche Prozess zwischen Roland Weißmann und dem ORF ist am Mittwoch gestartet. Da es sich lediglich um die vorbereitende Tagsatzung handelte (dabei werden Formalitäten und der weitere Ablauf geklärt), war der Termin nach weniger als 30 Minuten auch schon wieder vorbei. Wie es in dem Verfahren weitergeht, wird erst nach einem Schriftsatzwechsel zwischen Weißmann und ORF entschieden.

In dem Prozess geht es um jene Pressemitteilung, die vom ORF im März 2026 zu Weißmanns Rücktritt versendet wurde. Darin wurden Vorwürfe der sexuellen Belästigung durch eine Mitarbeiterin publik gemacht. Weißmann hat diese Vorwürfe zurückgewiesen und wegen Haftung für künftige Schäden aus dieser Aussendung geklagt.

Gab es eine Einigung?

Der Richter am Arbeits- und Sozialgericht Wien war am Mittwochvormittag zunächst davon ausgegangen, dass es sich insgesamt um ein kurzes Verfahren handeln würde. Das änderte sich jedoch durch ein neues Vorbringen von Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum: Demnach habe es eine Einigung mit der Stiftungsratsspitze gegeben, dass die Vorwürfe der Mitarbeiterin bei einem Rücktritt Weißmanns nicht öffentlich gemacht würden. 

Die ORF-Anwälte widersprachen dieser Darstellung vor Gericht: Eine solche Einigung habe es laut ihnen nicht gegeben.

Mit dem neuen Vorbringen habe Scherbaum auf einen Schriftsatz von ORF-Seite reagiert, der erst kurz vor der Verhandlung eingebracht worden war, erklärte er. Nun könnten doch noch weitere Beweisaufnahmen bzw. Einvernahmen von Zeugen notwendig sein, wie der Richter festhielt. Beide Seiten haben nun jeweils drei Wochen Zeit für einen Schriftsatzwechsel. Danach wird der Richter entscheiden, wie es weitergeht bzw. ob es zu einer Verhandlung kommt.

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„Unsägliche OTS-Aussendung“

Weißmann selbst wollte sich am Rande des Gerichtstermins am Mittwoch nicht vor den anwesenden Journalisten äußern, dafür aber sein Anwalt. Der sieht die Fürsorgepflicht des ORF gegenüber Weißmann durch die „unsägliche OTS-Aussendung vom 9. März“ verletzt: Vorwürfe, die intern in einem Unternehmen kolportiert werden, seien „mit Sicherheit nicht an die Öffentlichkeit zu tragen.“ Er selbst sei anwesend gewesen, als am 6. März mit der Stiftungsratsspitze und der Rechtsvertretung des ORF eine Vereinbarung getroffen worden sei. „Ich weiß, dass wir uns dort geeinigt haben.“

3.820 Chatnachrichten

Erst vor wenigen Tagen hatte sich Weißmann in einem Schreiben an den Stiftungsrat gewandt: Er sieht sich durch einen Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft entlastet, der im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Mitarbeiterin und ihren Anwalt erstellt wurde. Dabei geht es um den Vorwurf der schweren Erpressung und missbräuchlichen Verwendung von Tonaufnahmen, für beide gilt die Unschuldsvermutung. In dem Bericht finden sich 3.820 Chatnachrichten, die zwischen Weißmann und der Frau ausgetauscht wurden und die nach der Beschlagnahmung ihres Handys teilweise forensisch wiederhergestellt werden konnten. Aus diesen Nachrichten wurde in den vergangenen Tagen in mehreren Medien zitiert.

Weißmann sei „nicht glückllich“, dass Nachrichten aus seinem Privatleben „in der Straßenbahn besprochen werden“, so Scherbaum. Gleichzeitig sei die Öffentlichkeit nun „endlich über die Wahrheit informiert“.

Der am Mittwoch gestartete Prozess ist einer von drei, die Weißmann vor dem Arbeitsgericht angestrengt hat: Im ersten geht es um die Anfechtung der Kündigung, im zweiten um Kündigungsentschädigung und im dritten um Haftung für Schäden aus der Presseaussendung. Auch die Mitarbeiterin selbst hat Klage gegen Weißmann und den ORF eingebracht, zudem laufen die oben erwähnten …read more

Source:: Kurier.at – Kultur

      

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