Wehrpflichtreform: Was auf Rekruten und Zivildiener zukommt

Politik

Die am Mittwoch in Begutachtung geschickte Wehrdienstreform ist die erste große Reform seit 20 Jahren. Die Regierungsparteien haben sich auf das Modell 6+1+2 als Grundlage für die weitere legistische Umsetzung verständigt. Dieses sieht sechs Monate Grundwehrdienst, einen Monat Truppenausbildung sowie zwei Monate Milizübungen vor. Außerdem soll es u. a. für Soldaten einen höheren Sold und Urlaubsanspruch geben. Eingeführt wird auch eine jährliche gesamtstaatliche Großübung.

Attraktivierung des Grundwehrdienstes

Der Sold für Grundwehrdiener wird auf 1.000 Euro angehoben. Weiters bekommen Grundwehrdiener eine Woche Urlaub zugesprochen. In begründeten Fällen soll die Möglichkeit zur Dienstfreistellung zum Ablegen besonders relevanter Prüfungen (zum Beispiel Studium, Ausbildung) oder Vorstellungsgespräche ermöglicht werden.

Außerdem soll es „Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschätzung im Dienst und in der Gesellschaft“ geben, etwa Schulungen für Ausbildner, was den Umgangston in der Kaserne betrifft. Die Anerkennung bestehender Ausbildungen und Fähigkeiten soll verbessert werden.

Die Stehzeiten sollen reduziert werden. Für den Assistenzeinsatz an den österreichischen Grenzen werden auch weiterhin keine Grundwehrdiener eingesetzt. Das freiwillige Modell des (bezahlten) 3-monatigen Grenzeinsatzes wird fortgesetzt.

Milizdienst soll planbarer werden

Milizsoldaten sollen künftig mehr Planbarkeit haben (vier Jahre im Voraus, mit Ausnahme der ersten Milizübung nach der Truppenausbildung). Unmittelbar nach dem Grundwehrdienst erfolgt eine zwölfmonatige Sperre für verpflichtende Milizübungen.

Chargendienstgrade sollen – freiwillig und auf Antrag – ihre Wehrpflicht bis zum 65. Lebensjahr verlängern können. Ein Aufschub nach dem 65. Lebensjahr soll – analog zu Offizieren, Unteroffizieren und Spezialfunktionen – ebenfalls möglich sein.

Außerdem soll eine zumindest 20-prozentige personelle Reserve, bezogen auf das jeweilige „mobilmachungspflichtige“ Personal eines Verbandes, aufgebaut werden. Das dient der Herstellung der größtmöglichen Flexibilität im Sinne der Wehrdienstleistenden und der Wirtschaft.

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Grundwehrdienst für Frauen

Attraktiviert werden soll der Grundwehrdienst für Frauen. Uniformen, Ausrüstung und Infrastruktur werden für Frauen optimiert. Dazu zählen auch nach Geschlechtern getrennte Schlafmöglichkeiten und Sanitäranlagen. Das bestehende Mentoring-Programm für Frauen wird ausgebaut. Analog zum „Milizbeauftragten“ und dem im Regierungsprogramm vorgesehenen „Grundwehrdienst-Beauftragten“ soll eine „Soldatinnenbeauftragte“ bestellt werden. Weiters sind verpflichtende (Online-)Schulungen für Zivildiener, Grundwehrdiener und Grundwehrdienerinnen sowie Bedienstete des Verteidigungsministeriums und des Bundesheeres zu sexueller Belästigung, Gewalt und Machtmissbrauch vorgesehen. Zudem soll die „Stellungsstraße“ zur „Gesundheitsstraße“ und so auch für Frauen zugänglich werden.

Gesamtstaatliche Großübung

Bund, Länder und Gemeinden sollen künftig einmal jährlich eine gesamtstaatliche Großübung durchführen, an der neben Bundesheer und Zivildienstorganisationen auch Blaulichtorganisationen, die zuständigen Ministerien und Unternehmen der kritischen Infrastruktur teilnehmen sollen. Mögliche Szenarien sind u. a. Blackout, hybride Angriffe, Cyberattacken, Drohnenangriffe auf kritische Infrastruktur, Ausfall der Daseinsvorsorge (Wasserversorgung), Elementarereignisse (Hochwasser, Waldbrände usw.). Die erste Übung soll im Jahr 2028 durchgeführt werden.

Zivildienst

Für Zivildiener ändert sich fürs Erste noch eher wenig. Die Dienstdauer bleibt bei neun Monaten. Allerdings hat man vorgebeugt, sollte dadurch die Zahl der Präsenzdiener zu stark sinken. Melden sich in einem Kalenderjahr weniger als 13.875, beträgt die Dauer des ordentlichen Zivildienstes im übernächsten Jahr elf Monate. Diese Verlängerung wäre dann dauerhaft.

Zivildiener können künftig bereits in der Zivildiensterklärung einen Wunsch angeben, nach welchem Modell sie ihren Dienst leisten wollen. Denn es wird im Falle der Verlängerung drei Modelle geben. Einerseits können die elf Monate in einem absolviert werden, andererseits zunächst neun Monate und zwei Monate zu einem späteren Zeitpunkt bei derselben Einrichtung. Wann …read more

Source:: Kurier.at – Politik

      

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