
Die FPÖ muss wegen ihrer Behauptung, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) reise mit Geldkoffern in die Ukraine, um Steuergeld zu übergeben, abermals Entschädigung zahlen.
Nicht die erste FPÖ-Verurteilung in dieser Causa
Zudem müssen die Freiheitlichen die falsche Behauptung auf ihrem YouTube-Kanal „FPÖ TV“ widerrufen. Ein entsprechender Vergleich in einem Verfahren vor dem Wiener Straflandesgericht ist seit Mittwoch rechtskräftig. Zwei weitere zivilrechtliche Verfahren in der Causa sind noch offen.
Bereits Ende September war die FPÖ wegen derselben Sache vom Oberlandesgericht rechtskräftig wegen übler Nachrede zu einer Entschädigungszahlung von 3.000 Euro verurteilt worden. Im zweiten nun zu Ende gegangenen Verfahren vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen gegen den FPÖ-Parlamentsklub einigte man sich auf einen Vergleich.
Neos: „Fake News bleiben nicht ohne Strafe“
Demnach muss die FPÖ erneut 3.000 Euro zahlen und die Behauptung öffentlich richtigstellen. „Endlich spürt die FPÖ, dass Fake News nicht ohne Strafe bleiben“, freute sich NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos über den Ausgang und fordert die FPÖ auf, „ihre Fake News-Kampagnen umgehend zu beenden“.
Source:: Kurier.at – Politik



