Nadeln des Nachbarbaums landen in der Regenrinne, was kann ich tun?

Wirtschaft

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Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es darum geht, was man tun kann, wenn Teile von Bäumen eines Nachbarn für möglich Schäden am Haus führen.  

FRAGE: Ich habe ein Haus. Am Grundstück meines Nachbarn stehen hohe Eiben, deren Zweige bis an meine Hauswand reichen. Seit  zwei Jahren verstopfen die Nadeln meine Dachrinne. Ich sorge mich, dass das Regenwasser nicht  abfließen kann, die Hauswand hinunter rinnt und langfristig zu Feuchtigkeit oder Schimmel an der Hauswand führt. Kann ich von meinem Nachbarn verlangen, dass er die Bäume zurückschneidet?

Karin Sammer: Grundsätzlich muss ein Grundeigentümer den natürlichen Überhang von Ästen und Wurzeln eines Baumes vom Nachbargrundstück dulden. Allein der Umstand, dass die Zweige über die Grundstücksgrenze wachsen, verpflichtet den Baumeigentümer noch nicht dazu, die Bäume zurückzuschneiden. Sie haben allerdings nach § 422 ABGB das sogenannte Überhangsrecht und dürfen über die Grundstücksgrenze ragende Äste selbst abschneiden und in Ihren Boden eingedrungene Wurzeln entfernen. 

Dabei müssen Sie fachgerecht vorgehen und die Pflanze möglichst schonen. Die Kosten tragen grundsätzlich Sie selbst. Ist durch die Äste oder Wurzeln  bereits ein Schaden entstanden oder droht ein solcher, muss der Eigentümer des Baumes die Hälfte der notwendigen Kosten ersetzen. Dass Ihr Nachbar die Bäume selbst zurückschneiden oder gar entfernen muss, können Sie hingegen nur unter besonderen Voraussetzungen verlangen.

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Ein solcher Anspruch kann bestehen, wenn von einem Baum eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht oder die Nutzung des eigenen Grundstücks erheblich und unzumutbar beeinträchtigt wird. Das bloße Hinüberwachsen von Ästen stellt noch keine unzulässige Immission nach § 364 ABGB dar. Auch regelmäßig anfallende Nadeln sind nicht automatisch ausreichend, um einen Anspruch auf Entfernung oder Rückschnitt zu begründen. Die Gerichte legen einen strengen Maßstab an und ob „verstopfte Dachrinnen“ allein schon die Schwelle erreichen, ist fraglich. Anders könnte es aussehen, wenn nachweisbar dadurch Schäden an der Dachentwässerung oder der Fassade entstehen oder eine konkrete Gefahr für das Gebäude besteht.

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Source:: Kurier.at – Wirtschaft

      

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